Kinder sind im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen.
Dabei haben Unterhaltsansprüche der eigenen Kinder Vorrang vor denen der Eltern. Muss ein Elternteil oder gar beide in ein Pflegeheim, reichen Pflegegeld und Rente oft nicht aus, die Kosten zu decken. In diesem Fall kann auf die Kinder zurückgegriffen werden. Dabei gibt es einiges zu beachten. Viele Hinweise finden Sie im Internet, wobei eine individuelle fachkundige Beratung zu empfehlen ist.
Mit dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz, das am 01.01.2020 in Kraft tritt, können Angehörige mit einem Bruttoeinkommen von unter 100.000 € nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden. (Nachtrag vom 15.03.2020)