Jedermann hat das Recht, selbst zu entscheiden, wie er medizinisch behandelt werden will. Solange man entscheidungsfähig ist, ist das kein Problem. Wenn man aber

plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann infolge eines Unfalls, akuter Erkrankungen oder anderer Ereignisse, ergeben sich Probleme: Einerseits die eigene Einstellung zu bestimmten Behandlungsmaßnahmen, andererseits das Problem der unterlassenen Hilfeleistung bei den Ärzten. Deshalb ist es dringend zu empfehlen, seinen Willen schriftlich zu formulieren. Die gesetzlichen Bestimmungen sind mittlerweile insoweit geändert, dass die Ärzte diese Willenserklärung respektieren müssen.

Im Internet finden Sie zahlreiche Informationen und Anleitungen zum Erstellen einer Patientenvrfügung. Hier haben wir einige Links aufgeführt:

Broschüre vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz mit Beispielen

Hintergrundinformation in Wikipedia